Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Ben Eilers Tenten B.V.

Artikel 1. Definitionen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Eilers: Das private Unternehmen mit beschränkter Haftung Ben Eilers Tenten B.V., mit Sitz in (6042 KJ) Roermond, Elmpterweg 25, registriert bei der Handelskammer

Limburg-Noord unter der Nummer 13012296.

Der Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die Waren und/oder Dienstleistungen von Eilers kauft, oder die Person, mit der Eilers einen Vertrag abschließt oder der Eilers ein Angebot unterbreitet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Eilers und für alle von Eilers mit dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für alle Handlungen, die Eilers im Rahmen der Ausführung des Vertrags ausführt.

Jede Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

3. Die Anwendbarkeit eigener Geschäftsbedingungen des Kunden wird von Eilers nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

Artikel 2. Angebote

1. Alle Angebote sind stets unverbindlich, es sei denn, sie beinhalten eine Annahmefrist.

Wird ein informelles Angebot angenommen, hat Eilers das Recht, das Angebot innerhalb von zwei

werktags nach Erhalt der Annahme zu stornieren.

2. Bilder, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichtsangaben, technische Spezifikationen, die Eilers bei oder nach dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Eilers zur Verfügung gestellt hat

und andere Informationen, unabhängig davon, ob sie in den Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und Online-Dokumenten enthalten sind oder nicht, haben den Charakter einer daraus abgeleiteten ungefähren Beschreibung

Daten verbinden Eilers nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Alle Rechte an Angeboten, Berechnungen von oder durch Eilers,

Modelle, künstlerische und technische Entwürfe, Beschreibungen (technische und andere)

Zeichnungen, Skizzen, Diagramme usw. sind Eigentum von Eilers.

Artikel 3. Preise

1. Die von Eilers angegebenen Preise basieren auf den Fabrikpreisen, Wechselkursen und Fremdwährungen, Einfuhrzöllen und entsprechenden Abgaben sowie den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Versicherungssätzen.

Steuern, Arbeitskosten und andere solche Faktoren.

2. Erhöhen sich nach dem Datum des Angebots oder des Vertragsabschlusses einer oder mehrere der oben genannten preisbestimmenden Faktoren um mehr als 10%, ist Eilers berechtigt, den angegebenen oder vereinbarten Preis entsprechend zu ändern.

Treten Preisänderungen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss ein, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung zu kündigen.

3. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, enthalten die angegebenen und vereinbarten Preise die Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk und beinhalten keine Lager-, Fracht- und Montagekosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben

wurde vereinbart.

Artikel 4. Bezahlung

1. Eilers ist berechtigt, bei Vertragsschluss jederzeit eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen.

Die Weigerung des Kunden, eine Anzahlung zu leisten, kann der Grund für Eilers sein: die Vereinbarung

nicht in den Casu Quo einzutreten, um sich aufzulösen.

2. Der fällige Gesamtbetrag - abzüglich der Anzahlung - muss zwei Wochen vor Lieferung bezahlt werden.

3. Die Fahrlässigkeit des Kunden beim Kauf der Ware führt zu den Zahlungsverpflichtungen des Kunden

unberührt.

4. Liefert Eilers in Teilen, ist Eilers zu weiteren Lieferungen erst nach Ablauf der

Teillieferungen im Zusammenhang mit bereits gestellten Rechnungen wurden bezahlt, unbeschadet der Bestimmungen der

andere Absätze dieses Artikels.

5. Ist der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen bis zum Fälligkeitstag nicht nachgekommen, haftet er für alle

erlitt und erlitt Schaden von Eilers.

6. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde in Verzug und schuldet ohne Mahnung oder Mahnung Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den unbezahlten Teil des Rechnungsbetrags.

7. Die Kosten des gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassos gehen zu Lasten des Kunden. Für die außergerichtlichen Inkassokosten gilt der von der Niederländischen Anwaltskammer empfohlene Inkassosatz, der im Berechnungsplan für Rechtsansprüche von Rechtsanwälten festgelegt ist.

8. Wenn Eilers vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass der Kunde die Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllen wird, werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig und zahlbar, einschließlich Forderungen im Zusammenhang mit laufenden Arbeiten.

Darüber hinaus ist Eilers in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder seine Erfüllung auszusetzen.

Artikel 5. Zeit der Lieferung

1. Vereinbarte Lieferzeiten gelten niemals als strenge Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit um weniger als vierzehn Tage stellt keinen Mangel der Vertragserfüllung durch Eilers dar.

2. Geht Eilers davon aus, dass die vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten wird,

Eilers nimmt Kontakt mit dem Kunden auf. Wenn der Kunde den Vertrag aufgrund der angekündigten Lieferverzögerung kündigen möchte, muss er dies innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung über die Überschreitung der Lieferzeit schriftlich tun.

3. Wenn ein Teil der Bestellung fertig ist, kann Eilers nach seiner Wahl entweder zu einem von Eilers festzulegenden Zeitpunkt liefern oder die Vereinbarung oder den noch nicht ausgeführten Teil der Vereinbarung für aufgelöst erklären, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf und ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Eilers Anspruch auf Entschädigung.

4. Wenn vereinbart wurde, dass Eilers das Zelt zusammenbaut, ist es möglich, dass extrem

Die Wetterbedingungen machen es nicht möglich, das Zelt am vereinbarten Tag aufzubauen. Darin

Für den Fall, dass Eilers weiterhin berechtigt ist, die Liefer- und Bautermine zu ändern, ohne dass Eilers in Verzug gerät und ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Entschädigung hat.

Artikel 6. Nicht zuzurechnende Mängel (höhere Gewalt)

1. Wenn aufgrund von Umständen ohne Verschulden oder Risiko von Eilers nach der Schließung des

wird die Vereinbarung vorübergehend an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert, Eilers ist ermächtigt, die

die Vereinbarung für die Dauer des Hindernisses auszusetzen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn es ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar ist, abzuwarten, bis die (Ursache des) Hindernisses beseitigt wird.

2. Zu den oben genannten Umständen gehören in jedem Fall Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Belästigung, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Besetzung, Ausgrenzung, Importe und Exporte

Barrieren, staatliche Maßnahmen, Maschinenausfälle, Störungen der Energieversorgung, Naturkatastrophen,

Industriestreik und der Fall, dass Eilers aus irgendeinem Grund nicht von seinen eigenen Lieferanten liefert

ist aktiviert.

Artikel 7. Lieferung, Gefahrübergang und Transport

1. Der Kunde trägt das Risiko der von ihm bestellten Waren ab dem Zeitpunkt der Lieferung an ihn.

2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung im Büro von Eilers und der Kunde muss die Ware selbst transportiert (haben).

Artikel 8. Umsetzung der Vereinbarung

1. Die Herstellung von Zelten, Schutzdächern und Bootssegeln und anderen Artikeln erfolgt nach Absprache mit dem Kunden

schriftlich vereinbarte Spezifikationen.

2. Die vereinbarten Spezifikationen sind Näherungswerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eilers ist berechtigt, die genauen Spezifikationen nach eigenem Ermessen festzulegen. Soweit erforderlich, erfolgt dies in Absprache mit dem Kunden.

3. Bei der Herstellung von Zelten werden die Abmessungen des Wohnwagens, für den das Zelt bestimmt ist, und/oder die Umwelteigenschaften des festen Zeltes bei der Festlegung der Spezifikationen berücksichtigt

Standort. Der Kunde ist verpflichtet, Eilers alle Änderungen der oben genannten Elemente unverzüglich mitzuteilen. Sollten dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden diese vom Kunden getragen.

4. Die genaue Position und Größe der Fenster, Türen usw. erfolgt so weit wie möglich gemäß den angegebenen Spezifikationen, dies kann jedoch auf der Grundlage der bautechnischen Bedingungen erfolgen

abgewichen.

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt

1. Solange der Kunde nicht über den vollen Betrag der Forderung mit etwaigen zusätzlichen Kosten und einem etwaigen Schadensersatzanspruch von Eilers aufgrund des vom Kunden zu vertretenden Mangels verfügt

bezahlt oder hierfür ausreichende Sicherheit geleistet hat, behält sich Eilers das Eigentum an der Ware vor.

2. Das Eigentum geht auf den Kunden über, sobald der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Absatz 1 gegenüber Eilers nachgekommen ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Forderungen Dritter an der Vorbehaltsware sowie Versuche Dritter, unter Eigentumsvorbehalt zu stehen, unverzüglich telefonisch mitzuteilen

die Kontrolle über herabfallendes Eigentum zu übernehmen oder es zu beschlagnahmen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Eilers eine solche Ankündigung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Artikel 10. Haftung

1. Außer in den in Artikel 11 unten aufgeführten Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Eilers nicht für Schäden, wie auch immer sie benannt sind oder aus welchem Grund auch immer, es sei denn und für

soweit die diesbezügliche Haftung von Eilers versichert ist.

2. Eilers ist niemals verpflichtet, eine Entschädigung für Folgeschäden zu zahlen, die dem Kunden und/oder Dritten entstehen, aus welchem Grund auch immer.

3. Eilers haftet auch nicht für Schäden an Material und/oder Werkzeugen des Kunden, die der Kunde Eilers zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt hat. 4. Wenn der Kunde ihm ohne Angabe von Gründen gesagt hat, er solle die Qualität der Waren und/oder Werkzeuge, die Eilers ihm zur Verfügung gestellt hat, in Frage stellen,

Der Kunde ist verpflichtet, Eilers von allen Ansprüchen Dritter für Schäden freizustellen, die durch oder im Zusammenhang mit den von Eilers an den Kunden gelieferten Waren verursacht wurden, unabhängig davon, ob sie verwendet werden oder nicht, weiterverkauft, liefert, verpfändet oder anderweitig zur Verfügung stellt.

5. In allen Fällen, in denen Eilers berechtigt ist, sich auf die vorstehenden Bestimmungen zu berufen, können sich auch die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Eilers darauf berufen, als ob es sich um die betroffene Person handeln würde

Mitarbeiter und Hilfspersonen vereinbart.

Artikel 11. Garantie

1. Eilers garantiert die Zuverlässigkeit der von ihm hergestellten und gelieferten Zelte (ausgenommen Rohre),

Schutzdächer und Bootssegel so, dass es sich um etwaige Mängel handelt, die innerhalb der Garantiezeit von

sechsunddreißig Monate nach Lieferung ans Licht gekommen sind, reparieren kostenlos oder nach Wahl

Eilers, wird die entsprechenden Teile ersetzen. Nach Ablauf der vollen Garantiezeit von

sechsunddreißig Monate, vierundzwanzig Monate lang zahlt Eilers 20% der Ersatzkosten oder

kümmere dich um die Erholung. In diesem Fall gehen alle Transportkosten zu Lasten des Kunden.

2. Für von Eilers gelieferte Waren und/oder erbrachte Dienstleistungen, die nicht in Absatz 1 genannt sind, gilt

Die oben genannte Garantie gilt nur für das erste Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Für verzinkte

Rohre („Zeltstangen“), diese Garantie gilt auch für das erste Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

3. Die Gewährleistungspflicht von Eilers erlischt, wenn: der Kunde ohne vorherige Zustimmung von Eilers selbst Änderungen, Ersatz oder Reparaturen an der gelieferten Ware oder an Teilen derselben vornimmt oder andere als die von Eilers beauftragten Dritten vornehmen lässt; der Kunde macht die gelieferte Ware für andere als normale

verwendet die Ware; der Kunde verwendet die gelieferte Ware falsch, unsachgemäß oder unachtsam; der Kunde überlastet die gelieferte Ware oder setzt sie extremen Bedingungen aus;

Der Kunde erfüllt keine Verpflichtungen, die sich aus der Vereinbarung mit Eilers ergeben.

4. Die Garantie gilt nicht:

- soweit der Mangel auf normale Abnutzung zurückzuführen ist;

- soweit der Mangel auf die in Artikel 6 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umstände zurückzuführen ist;

- bei genähten Reißverschlüssen und Glasbruch an Schiebefenstern, sofern diese Mängel nicht auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind;

- Bei Kratzern auf Fensterfolien ist es aufgrund der Produktion, Verarbeitung und Montage unumgänglich, Fensterfolie zu 100% kratzfrei zu liefern.

5. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde Eilers innerhalb von dreißig Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich über den Mangel informieren.

Artikel 12. Andere Bestimmungen

1. Alle Angebote von Eilers und alle von Eilers mit dem Kunden geschlossenen Verträge sowie alle von Eilers im Rahmen der Vertragsausführung ausgeführten Handlungen unterliegen niederländischem Recht

gilt.

2. Alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Angebot, einer Vereinbarung oder einer Verpflichtung von Eilers zwischen Eilers und dem Kunden können nur dem zuständigen Gericht vorgelegt werden

im Bezirk Roermond, es sei denn, der Kunde teilt innerhalb eines Monats, nachdem Eilers die Bestimmung in diesem Absatz schriftlich geltend gemacht hat, mit, dass der Rechtsstreit oder die Klage vor das gesetzlich zuständige Gericht gebracht werden muss. Ungeachtet der Bestimmungen des ersten Satzes dieses Absatzes ist Eilers berechtigt, den Rechtsstreit oder die Klage vor das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu bringen.